Anmeldung RLZ Schuljahr 26/27
Neu starten wir nach den Sommerferien mit einem Trainingsfenster am Mittwoch Nachmittag am Standort Olten. Ebenfalls sind wir im Fricktal und im Raum Liestal auf Hallensuche und würden dort ebenfalls gerne ein Training anbieten. Sofern im Verlauf des Schuljahrs ein neuer Standort eröffnet, ist ein Wechsel des Trainingsfensters ohne Problem möglich.
WICHTIG: Die Teilnahme am RLZ-Training ist auch ohne Swiss Olympic Talent Card möglich. Sind die Kapazitätsgrenzen an Trainingsplätzen erreicht, erhalten Athlet*innen mit einer Talent Card Priorität.
Ebenfalls bieten wir ab September ein regelmässiges NWS Girls Training für alle interessierten Girls im Alter U13 & U15 an. Das Training findet jeweils am Samstag Vormittag statt (ca. 2x pro Monat).
Alle Informationen sowie das Anmeldeformular findet ihr direkt hier: https://www.unihockey-nws.ch/rlz
Individuallösungen & Dispensationen
Wer für den Antrag einer Individuallösung eine Sportempfehlung oder ein Dispensationsschreiben von uns benötigt, trägt sich bitte direkt in dieses Formular ein: https://forms.gle/r88Hc5tp9au5SqqC9
Ab dieser Woche werden die Anträge einmal pro Woche – jeweils am Dienstag bis 12:00 Uhr – bearbeitet.
- Diese wöchentliche Bearbeitung läuft vorerst bis zum 7. Juli 2026.
- Danach erfolgt die nächste Bearbeitung nach einer kurzen Ferienpause wieder am 21. Juli 2026.
WICHTIG: Neue Eingabefrist nur für Individuallösung das Baselbiet (BL) Für alle Baselbieter Athletinnen und Athleten im Sek-I-Alter wurde auf das kommende Schuljahr hin neu eine verbindliche Eingabefrist eingeführt:
- Einreichung bis 31. Juli 2026: Der Antrag wird rechtzeitig bearbeitet, sodass die Freistellung pünktlich zum Schuljahresbeginn bewilligt werden kann.
- Einreichung nach dem 31. Juli 2026: Anträge können zwar weiterhin eingereicht werden, die Freistellung wird in diesem Fall jedoch erst nach den Herbstferien wirksam!
Der Kanton erhofft sich durch diese Massnahme, dass die Anträge im Kanton BL frühzeitiger gestellt werden und wir gemeinsam mit den betroffenen Schulen noch vor dem Start des Schuljahres die Freistellungen regeln können.
Für Athletinnen und Athleten aus anderen Kantonen gilt diese Frist nicht, wir empfehlen jedoch trotzdem eine frühzeitige Einreichung.